Kossät


Ein Kossät musste als Gegenleistung für die Überlassung eines Hauses und eines Grundstücks für eigene Bewirtschaftung an den Grundherrn nicht nur Zinsen in bar und Naturalien (z.B. Hühner, Getreide) sondern auch "Hand- und Spanndienste" leisten, d.h. bei der Ernte helfen usw. 

Z. B. im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam befinden sich umfangreiche "Urbarien" = Aufzeichnungen über die Einkünfte von Grundherren, die sehr genau die Pflichten von Hüfnern, Kossäten usw. festlegen.

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Letzte Änderung: 22.04.02 (UG)
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