Bauer & Gärtner |
Ein Bauer hatte im Dorf ganz andere Rechte und Pflichten als ein Gärtner! Siehe auch ---> Gutsauszügler und Auszügler Ein
Bauer unterlag z.B. dem Flurzwang. Er hatte seine Felder außerhalb des Wie unterschiedlich die Bezeichnungen doch für ein und den selben Begriff sind. Im niederlausitzer Amt Storkow werden die Hüfner Hübner genannt. Im thüringisch-fränkischen Raum bezeichnet man die Landbesitzer Anspänner und Handfröhner, sowie die landlosen Bauern Häußler oder auch Hintersättler. Geiselbauer, Geiselhoffmann, Geiselmeier: sich in der Landwirtschaft gegen freie Wohnung, Lebensrnittel, Geld, Vieh bzw. Gemüsegarten auf einige Jahre zur Landarbeit Verdingender. Der G. stand in der Sozialstruktur des Dorfes über dem eigentlichen Landarbeiter, da er keine Lohnarbeit i. e. S. verrichtete. Hüfner Pfarrbauer Schaarwerksbauer Viertelhofbesitzer (Lehner, Eigenlehner, Köter, Kotsassen, Kossäten) sind Bauern, die nur ein Haus und etwas Ackerland besaßen. Ein Gärtner
war dagegen frei vom Flurzwang. Er war nicht der dorfgemeinschaftlichen Eine arme Unterart der Gärtner waren die Dreschgärtner, die meist einem Gut oder größerem Hof zugeordnet waren mit der Verpflichtung, alljährlich das Dreschen des Getreides zu übernehmen, eine harte und lange dauernde Arbeit. Besitz-, Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern nach Arno
Lange, erschienen in den "Mitteilungen des Roland", Dresden 1936, Heft
6, S. 83 - 86 |
Letzte Änderung: 01.01.06 (UG) Kommentare und Ergänzungen zu dieser WWW-Seite an: - webmaster@ungerweb.de - URL: http://historische-berufe.de/BERUFE/bauer.html |