Wirtschafsgehilfe


Wirtschaftsgehilfe

seit etwa dem 19. Jh. Sohn (gegebenenfalls auch Tochter) eines Bauern, Kaufmannes u.a., der auf einem anderen Gut bzw. in einem anderen Geschäft zeitweilig tätig war, um Erfahrungen für den Beruf zu sammeln..

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Letzte Änderung: 25.03.02 (UG)
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