Bürgermeister


In Südwestdeutschland bis etwa 1930 nicht der Ortsvorsteher, sondern ein Amtsinhaber, der die Gemeinderechnung führt. Häufig wird in Bürgermeister und Unterbürgermeister unterschieden, da das Amt wegen der gegenseitigen Kontrolle oft doppelt besetzt war.

 

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Letzte Änderung: 31.10.01 (UG)
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